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GEMA & GVL |
Jeder Kunde ist verpflichtet, sich über die Gesetzeslage zum Betrieb eines Streams eigenständig zu informieren. Die Preise des Anbieters beinhalten keine Gebühren für weiter benötigte Auflagen. Als Anhangs Punkte werden in diesen Zusammenhang GEMA ( www.gema.de ) und GVL ( www.gvl.de ) genannt. Bei Missachtung dieser Klausel, kann der Anbieter gemäß den AGB nicht zur Haftung herangezogen werden.
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